Vorfahrt – SGI
Geregelte Kreuzungen
An jeder Kreuzung, an der ein Vorfahrtszeichen vorhanden ist, müssen Fahrer, die dem Zeichen gegenüberstehen, jedem anderen Autofahrer, der sich der Kreuzung nähert, die Vorfahrt gewähren.
Bei Drei- und Vier-Wege-Haltestellen gebietet die Höflichkeit, dass das erste Fahrzeug, das anhält, die Vorfahrt erhält. Die übrigen drei haben dann dem Fahrer zu ihrer Rechten die Vorfahrt zu gewähren.
Bei Zwei-Wege-Haltestellen müssen die Fahrzeuge stehen bleiben, bis der gesamte Querverkehr vorbei ist. Wenn zwei Fahrzeuge etwa zur gleichen Zeit an den gegenüberliegenden Stoppschildern ankommen und eines der Fahrzeuge nach links abbiegt, muss der links abbiegende Fahrer dem geradeaus fahrenden Fahrer die Vorfahrt gewähren. Wenn es sicher ist, kann das links abbiegende Fahrzeug als nächstes fahren, auch wenn in der Zwischenzeit ein anderes Fahrzeug eintrifft, das geradeaus fahren möchte. Das links abbiegende Fahrzeug kann nach links abbiegen, während das nächste Fahrzeug bis zur Haltelinie vorfährt. So bleibt der Verkehr fließend. Wenn beide Fahrzeuge geradeaus fahren, können die Fahrer gleichzeitig weiterfahren.
In jedem Fall müssen Sie, wenn Sie an einem Stoppschild stehen, Fahrzeugen und Fußgängern Vorfahrt gewähren und dürfen erst weiterfahren, wenn es sicher ist.
Alle Fahrer haben eine moralische und rechtliche Verantwortung, Kollisionen zu vermeiden. Wenn Sie an einer Kreuzung Vorfahrt haben und ein Fahrer sich weigert, Ihnen Vorfahrt zu gewähren, sind Sie aus Sicherheitsgründen dafür verantwortlich, eine Kollision zu vermeiden, anstatt auf Ihr Vorfahrtsrecht zu pochen. Vergessen Sie nicht das alte Sprichwort: „Sie könnten Recht haben – und zwar völlig Recht.“