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Religiöses Visum – R1-Visum für religiöse Arbeiter und R2-Visum für Angehörige

Das R1-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum, das religiösen Arbeitern (Geistlichen und Personen, die in der religiösen Berufung oder im religiösen Beruf arbeiten) erlaubt, für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren in den USA zu arbeiten und schließlich eine Green Card für einen dauerhaften Aufenthalt zu beantragen.

Religiöse Arbeiter schließen Geistliche ein, die von einer anerkannten Konfession autorisiert sind, religiöse Gottesdienste zu leiten und andere Aufgaben zu erfüllen, die normalerweise von Mitgliedern des Klerus ausgeführt werden, wie z.B. die Verwaltung der Sakramente, oder deren Äquivalent. Der Begriff gilt nicht für Laienprediger.

Das R-Visum kann für die folgenden Personen erhältlich sein:

Minister
Eine anerkannte religiöse Konfession muss den Kandidaten autorisiert haben, religiöse Gottesdienste zu leiten und andere Aufgaben zu erfüllen, die normalerweise von autorisierten Mitgliedern des Klerus dieser Religion ausgeführt werden. Als Nachweis solcher Qualifikationen können Lizenzen, Ordinationsurkunden, förmliche Verleihungsurkunden usw. dienen. Offiziere der Heilsarmee, Diakone und Praktiker der Christlichen Wissenschaft können ebenfalls als Geistliche angesehen werden.

Arbeiter in einer religiösen Berufung oder einem religiösen Beruf schließt die folgenden 2 Arten von Arbeitern ein:

Professionelle Arbeiter sind die Personen, die in einem religiösen Beruf oder einer Beschäftigung arbeiten wollen, die einen U.S.-Bachelor-Abschluss oder dessen ausländisches Äquivalent erfordert.

Andere religiöse Arbeiter sind die Personen, die in einem religiösen Beruf oder Berufung arbeiten.

Eine religiöse Berufung bedeutet eine Berufung zum religiösen Leben, die durch die Demonstration einer lebenslangen Verpflichtung, wie das Ablegen von Gelübden, nachgewiesen wird. Beispiele sind Nonnen, Mönche und Ordensbrüder und -schwestern.

Ein religiöser Beruf bedeutet eine gewohnheitsmäßige Beschäftigung mit einer Tätigkeit, die sich auf eine traditionelle religiöse Funktion bezieht. Beispiele hierfür sind liturgische Arbeiter, religiöse Lehrer oder Kantoren, Katechisten, Arbeiter in religiösen Krankenhäusern, Missionare, religiöse Übersetzer oder religiöse Rundfunksprecher. Nicht dazu gehören Hausmeister, Wartungsarbeiter, Büroangestellte, Spendensammler oder ähnliche Berufe. Die Tätigkeit eines Laien, der einen religiösen Beruf ausübt, muss sich auf eine traditionelle religiöse Funktion beziehen: d.h. die Tätigkeit muss die Lehren der Religion verkörpern und eine religiöse Bedeutung haben, die sich hauptsächlich, wenn nicht ausschließlich, auf Angelegenheiten des Geistes bezieht, wie sie für die Religion gelten.

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Schadenprozess im Überblick

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Eine religiöse Konfession sollte in der Regel einen formalen Kodex der Lehre und Disziplin haben, religiöse Gottesdienste und Zeremonien, eine Form der kirchlichen Regierung, ein anerkanntes Glaubensbekenntnis und eine Form der Anbetung, religiöse Gemeinden und etablierte Orte der Anbetung. Wenn jedoch eine überkonfessionelle religiöse Organisation steuerbefreit ist, kann sie auch als eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft behandelt werden.

Wenn Sie sich außerhalb der USA befinden, können Sie direkt bei der US-Botschaft/dem US-Konsulat ein R-Visum beantragen. Es ist NICHT notwendig, dass die sponsernde religiöse Organisation zuerst die Petition mit dem Formular I-129 einreicht. Wenn Sie sich jedoch bereits in den USA befinden, muss die religiöse Organisation die Petition für einen Statuswechsel, eine Aufenthaltsverlängerung oder einen Wechsel der Beschäftigung einreichen.

Wenn Ihr Sponsor das Arbeitsverhältnis zu irgendeinem Zeitpunkt beendet, ist er nicht verpflichtet, Ihr Flugticket für die Rückkehr in Ihr Heimatland zu bezahlen, es sei denn, er hat einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen.

Berechtigung

Sie sind berechtigt, ein R1-Visum zu beantragen, wenn:

  • Sie sind Mitglied einer religiösen Konfession, die eine bona fide gemeinnützige religiöse Organisation in den USA hat.
  • Die religiöse Glaubensgemeinschaft und ihre Tochtergesellschaft, falls zutreffend, sind von der Steuer befreit, oder die religiöse Glaubensgemeinschaft qualifiziert sich für den Status der Steuerbefreiung;
  • Sie waren Mitglied der Glaubensgemeinschaft für zwei Jahre unmittelbar vor der Zulassung;
  • Sie reisen ausschließlich in die Vereinigten Staaten ein, um den Beruf eines Geistlichen dieser Konfession auszuüben, oder der Antragsteller reist auf Ersuchen der Organisation in die Vereinigten Staaten ein, um in einem religiösen Beruf oder einer Beschäftigung für die Konfession oder für eine mit der Konfession verbundene Organisation zu arbeiten, unabhängig davon, ob es sich um eine berufliche Tätigkeit handelt oder nicht; und
  • Sie haben sich während des unmittelbar vorangegangenen Jahres außerhalb der Vereinigten Staaten aufgehalten und waren physisch anwesend, wenn Sie zuvor fünf Jahre in dieser Klassifizierung verbracht haben.

Abhängige

Ehepartner und/oder unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können ein R2-Visum erhalten, um den Hauptantragsteller für die Dauer des R1-Visums zu begleiten oder ihm beizutreten. Mit dem R2-Visum ist keine Arbeit erlaubt.

Angehörige, die den Inhaber des R1-Visums für einen kurzen Urlaub besuchen wollen, können anstelle des R2-Visums ein Touristenvisum beantragen.

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Voraussetzungen

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Laufzeit

Das R-Visum kann zunächst für 3 Jahre ausgestellt werden, und es kann um 2 weitere Jahre verlängert werden, für eine Gesamtdauer von 5 Jahren. Wenn die Person über die 5 Jahre hinaus mit dem R-Visum in den USA bleiben möchte, muss sie sich 1 Jahr lang außerhalb der USA aufhalten und physisch anwesend sein, um wieder ein R-Visum zu erhalten.

Um das R-Visum nach den ersten 3 Jahren um 2 weitere Jahre zu verlängern, müssen Sie das Formular I-129, Petition for a Nonimmigrant Worker einreichen, um eine Aufenthaltsverlängerung zu beantragen. Ihr mitreisender Ehepartner und Ihre unterhaltsberechtigten Kinder müssen das Formular I-539 einreichen.

Eine Person mit einem R-1-Visum kann eine Green Card beantragen, nachdem sie 2 Jahre lang ein R-1-Visum hatte.

Auch wenn Ihr I-94 Datum in der Zukunft liegt (das Datum, bis zu dem Sie ursprünglich in den USA bleiben durften), wenn Sie nicht mehr die gleiche Funktion in den USA ausüben die Sie ursprünglich ausüben durften, verstoßen Sie gegen den legalen Nichteinwanderungsstatus, was zu einer Beendigung des genehmigten Aufenthalts führen würde.

Visumunfähigkeit und Verzicht

Bestimmte Personenkategorien sind nicht berechtigt, ein U.S.-Visum zu erhalten. Wenn Sie unter eine dieser Kategorien fallen, aber ansonsten ordnungsgemäß als temporärer religiöser Arbeitnehmer eingestuft werden können, können Sie eine Befreiung von der Visumspflicht beantragen und ein Visum erhalten, wenn die Befreiung genehmigt wird. Wenn Sie als nicht förderungswürdig eingestuft werden, wird der Konsularbeamte Sie über eine mögliche Befreiung informieren.

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