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Ein kurzer Leitfaden für Selbstständige zum Absetzen von Reisekosten

Wenn Sie als Teil Ihrer Selbstständigkeit reisen müssen, wissen Sie, dass sich die Reisekosten schnell summieren können. Zum Glück gibt es ein paar Steuererleichterungen für das Absetzen von Reisekosten.

Selbstständiger Mann verfolgt seine Reisekosten während einer Geschäftsreise.

Befolgen Sie diesen kurzen Leitfaden, um zu erfahren, wie Sie Ihre Steuerrechnung durch das Absetzen Ihrer Geschäftsreisekosten senken können.

Geschäftskilometergeld vs. Geschäftsreisekosten

Als Geschäftsinhaber gelten Sie für Steuerzwecke als „reisend“, wenn Sie lange genug von zu Hause weg sind, um Schlaf zu benötigen – in der Regel über Nacht. In diesem Fall können Sie nicht nur Ihre Kilometer absetzen, sondern auch die Kosten für Verpflegung und Unterkunft.

Wenn Sie tagsüber zu einem Kunden fahren, aber abends nach Hause zurückkehren, können Sie nur die Kilometer absetzen, die Sie zu dem Treffen gefahren sind.

Kfz-Kostenabzug

Als Selbständiger können Sie Kfz-Kosten absetzen, wenn Sie Ihr privates Auto für geschäftliche Zwecke fahren. Dazu gehören zum Beispiel Fahrten zu einem Kunden, zu einem Geschäft, um Zubehör für Ihr Unternehmen zu holen, oder zu einer Konferenz in einem anderen Bundesland. Und wenn es darum geht, diese Reisekosten abzusetzen, müssen Sie wählen, ob Sie die Standard-Kilometerpauschale oder die tatsächlichen Kosten für Benzin, Öl und andere Ausgaben absetzen wollen. Die Standard-Kilometerpauschale für 2020 beträgt 57,5 Cent pro Meile.

Welche Methode Sie auch wählen, Sie müssen gute Aufzeichnungen führen. Achten Sie darauf, dass Sie bei jeder Fahrt das Datum, die Anzahl der Meilen und den Zweck der Fahrt gewissenhaft aufzeichnen. Berechnen Sie Ihre abzugsfähigen Meilen mit dem TaxAct-Kilometergeld-Rechner.

Vergessen Sie nicht, die Kosten für Parken und Maut abzuziehen. Diese Kosten sind zusätzlich zu den anderen Fahrzeugkosten oder dem Standard-Kilometersatz absetzbar.

Reisekosten

Hier ist eine Liste der üblichen Geschäftsreisekosten für Selbstständige, die Sie absetzen können:

  • Verpflegung (50 Prozent absetzbar)
  • Unterkunft
  • Flug-, Bahn- oder Buskosten
  • Taxen und Limousinen
  • Kosten für den Transport von Verbrauchsmaterialien, wie z. B. Ausstellungsmaterial
  • Trockenreinigung und Wäsche während der Reise
  • Geschäftsausgaben während der Reise, wie Internet- und Telefongebühren

Geschäft und Vergnügen kombinieren

Es ist verlockend, auf Reisen Geschäftliches und Vergnügen zu kombinieren, wenn Sie selbstständig sind. Wenn Sie unbedingt nach Las Vegas müssen, warum nicht ein paar Tage länger bleiben, um die Sehenswürdigkeiten zu sehen – und vielleicht jemanden mitnehmen?

Es ist nichts falsch daran, Geschäftsreisen zu genießen, aber stellen Sie sicher, dass Sie nur den Teil Ihrer Reise absetzen, der tatsächlich geschäftlich ist. Wenn Sie zum Beispiel zum Spaß zwei zusätzliche Nächte in Las Vegas bleiben, können Sie das Hotelzimmer und andere Ausgaben für diese zwei Tage nicht absetzen.

Sofern Ihr Ehepartner oder eine andere Begleitperson nicht Ihr Angestellter ist, können Sie seine oder ihre Reisekosten generell nicht absetzen. Das bedeutet, dass Sie das zweite Flugticket nicht absetzen können. Allerdings können Sie immer noch den Betrag absetzen, den Ihr Hotelzimmer für eine Person gekostet hätte, was oft gleich oder nicht viel anders ist als für Sie beide.

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